Reitverein Hohes Holz Bad Karlshafen e.V.
Reitverein Hohes Holz Bad Karlshafen e.V.

Unsere Pflichten

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

Hallen- und Stallordnung

  1. Das Benutzen der Reithalle außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur Einstallern oder nach Bezahlung der Hallennutzungsgebühr (siehe Aushang) gestattet.
  2. Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr.
  3. Das Rauchen in der gesamten Reitanlage ist strengstens verboten.
  4. Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch von Privatpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  5. Mit der Beleuchtung ist sparsam umzugehen, jede Lichtreihe lässt sich getrennt schalten.
  6. Hindernisse sind nach Benutzung sofort wieder an ihren Platz zu räumen.
  7. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Der Benutzer hat für alle Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen der Reitbahn sowie an Hindernissen verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden an der gesamten Reitanlage.
  8. Befinden sich Reiter in der Reitbahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem öffnen der Bahntür „Bitte Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
  9. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist für Trab- und Galoppreitende freizumachen. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.
  10. Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem „Gegenverkehr“ aus.
  11. Longieren ist bei mehr als zwei Reitern generell einzustellen.
  12. Entstandene Löcher im Hallenboden, durch springen, laufen lassen oder wälzen, sind zu beseitigen.
  13. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen.
  14. Ebenfalls für alle Reithallenbenutzer gilt, wenigsten einmal am Tag den Hufschlag zu harken.
  15. Der Reitverein/Betrieb haftet nicht für Schäden an Pferden und an sonstigen Sachen des Benutzers. Diese Vereinbarung gilt auch für etwaige von den Verrich-tungs- oder Erfüllungsgehilfen oder sonstige Hilfspersonen des Reitvereins fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden.

Reitverein Hohes Holz Bad Karlshafen e.V.

Graseweg 37

34385 Bad Karlshafen

 

Kontakt Sabrina Nolte

Telefon: 0175-4231550

 

Gern nehmen wir auch Wanderreiter auf. Während sich die Pferde im Stall oder auf der Weide erholen können, empfehlen wir den Reitern sich im Hotel Restaurant Nolte verwöhnen zu lassen.

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